Unfallgutachten

Der Geschädigte darf grundsätzlich den Gutachter bestimmen

Sie hatten einen Unfall und sind nicht schuld? Dann haben Sie das Recht einen eigenen Schadengutachter zu bestimmen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Sie als Unfall-Geschädigter dürfen selbst entscheiden, welchem Schadengutachter Sie Ihr Vertrauen schenken möchten.
 
Die Gutachten Kosten übernimmt hier die gegnerische Versicherung!

Rufen Sie uns einfach unverbindlich an: Tel.: 0681 – 303 959 84.

Wir kümmern uns schnell & unabhängig um die Erstellung des Schadens- bzw. Unfallgutachtens und unterstützen Sie bei der gesamten Schadensabwicklung.
 
Oft ist es sinnvoll einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Auch diese Kosten werden bei einem unverschuldetem Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.
 
Wir arbeiten mit erfahrenen Rechtsanwälten zusammen und sprechen Ihnen gerne unsere Empfehlung aus.

Schadengutachten

Der schnelle Weg zum Schadensgutachten

Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten? Was jetzt? Wenn Sie nicht schuld sind, müssen Sie den Schaden möglichst schnell von unabhängiger und neutraler Seite feststellen lassen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen zu können. Denn als Unfallgeschädigter dürfen Sie den Gutachter Ihres Vertrauens grundsätzlich selbst aussuchen.
 
Welche Reparaturkosten fallen für die Instandsetzung meines Oldtimers/Youngtimers an? Wie hoch ist die Wertminderung? Oder vielleicht sogar ein Totalschaden? Wie hoch ist dann der Wiederbeschaffungswert und der Restwert? Viele Fragen, die auf der Grundlage eines Schadensgutachtens entschieden werden. Aufgrund der langjährigen Erfahrung unserer Gutachter sind Sie bei der UGS Sachverständige GmbH bestens beraten, um ein Schadensgutachten erstellen zu lassen. 
Rufen Sie uns einfach unverbindlich an: Tel.: 0681 – 303 959 84.

Klare Verhältnisse

Bei Bagatellschäden in Höhe von bis zu 750 Euro wird die Gutachtengebühr möglicherweise nicht von der gegnerischen Versicherung erstattet. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Ihnen vor Auftragserteilung ggf. eine günstigere, erstattungsfähige Dienstleistung empfehlen.

Ihre Vorteile im Schadensfall

  • Ein unabhängiges und neutrales Schadensgutachten bringt Rechtssicherheit und bestmögliche Schadensregulierung.
  • Die UGS Sachverständige GmbH ist als unabhängig, zuverlässig und schnell bekannt.
  • Sie erhalten kompetente Beratung durch unsere erfahrenen und regelmäßig geschulten Schadensgutachter.
  • Nur ein kleiner Schaden (bis 750 €, Bagatelle)? Bei uns erhalten Sie hilfreiche Tipps dazu.
Egal ob Ermittlung von Reparaturkosten, Wertminderungen, Wiederbeschaffungswerte, Restwerte oder das Feststellen eines Totalschadens – die Profis der UGS Sachverständige GmbH haben langjährige Erfahrung in der Begutachtung von Unfallschäden. 
 
Wir helfen auch Ihnen gerne weiter. 

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