Unfallgutachter in Saarbrücken und Umgebung – Ihr unabhängiger Kfz-Gutachter

Ihre Rechte als Unfallgeschädigter kennen und nutzen
Unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt? Dann haben Sie laut § 249 BGB das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Dieses Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen – nur so sichern Sie Ihre vollständigen Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Rufen Sie uns einfach unverbindlich an: Tel.: 0681 – 303 959 84.
Sie bestimmen den Gutachter selbst – Ihr Recht als Unfallgeschädigter
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen Sie häufig unter Zeitdruck und psychischer Belastung. Doch eines ist entscheidend: Sie haben das uneingeschränkte Recht, den Kfz-Gutachter selbst zu bestimmen. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung zu einem „eigenen Gutachter“ drängen – dieser handelt meist im Sinne der Versicherung und nicht in Ihrem Interesse.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger sorgt für ein neutrales, vollständiges und rechtssicheres Unfallgutachten. Nur auf dieser Basis können Sie alle Ihnen zustehenden Ansprüche geltend machen – etwa Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Ersatzfahrzeug.
Vermeiden Sie Interessenskonflikte und setzen Sie auf unsere erfahrenen Gutachter in Saarbrücken und Umgebung. Wir handeln ausschließlich in Ihrem Interesse – nicht im Auftrag einer Versicherung.
Alle Kosten trägt die gegnerische Versicherung – Ihr finanzieller Vorteil
Gutachter selbst zahlen. Das stimmt nicht. Laut § 249 BGB ist bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, sämtliche anfallenden Kosten zu übernehmen. Dazu gehören:
- Die Kosten für das Unfallgutachten
- Die Gebühren für einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
- Die Kosten für Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall
- Eventuelle Abschlepp- oder Standkosten
- Gutachterliche Leistungen wie Restwertermittlung, Wertminderung und Beweissicherung
Sie müssen weder in Vorleistung gehen noch eine Rechtsschutzversicherung haben. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – transparent, zuverlässig und ohne versteckte Gebühren.
Ihre Vorteile im Schadensfall
- Ein unabhängiges und neutrales Schadensgutachten bringt Rechtssicherheit und bestmögliche Schadensregulierung.
- Die UGS Sachverständige GmbH ist als unabhängig, zuverlässig und schnell bekannt.
- Sie erhalten kompetente Beratung durch unsere erfahrenen und regelmäßig geschulten Schadensgutachter.
- Nur ein kleiner Schaden (bis 750 €, Bagatelle)? Bei uns erhalten Sie hilfreiche Tipps dazu.
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Unfallgutachten durch unabhängige Experten in Saarbrücken und Umgebung
Ob Sie direkt in Saarbrücken wohnen oder in angrenzenden Regionen wie Saarlouis, Neunkirchen, Völklingen, Homburg, Merzig oder St. Ingbert – wir bieten Ihnen eine schnelle und persönliche Beratung.
Sie erreichen uns bequem telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Gerne kommen wir auch direkt zum Fahrzeugstandort – etwa zu Ihrer Arbeitsstelle, Werkstatt oder Ihrem Wohnsitz.
Unsere Vorteile für Sie:
- Vor-Ort-Besichtigung Ihres Fahrzeugs in Saarbrücken & Umgebung
- Flexible Terminvereinbarung – auch am Wochenende
- Schnelle Gutachtenerstellung innerhalb von 24–48 Stunden
- Direkte Kommunikation mit Anwalt und Versicherung
- Keine Vorkasse – volle Kostenübernahme bei Fremdverschulden
Wann ist ein Unfallgutachten erforderlich?
Ein qualifiziertes Kfz-Gutachten ist die wichtigste Grundlage für die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Bereits bei einem Schadensumfang ab ca. 750 Euro brutto ist dringend zu empfehlen, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser dokumentiert nicht nur die sichtbaren Beschädigungen, sondern auch:
- Verborgene Schäden an Fahrwerk, Elektronik oder Karosserie
- Den technischen Zustand des Fahrzeugs
- Eventuelle Wertminderung nach der Reparatur
- Die exakte Höhe des Nutzungsausfalls
Diese umfassende Beweissicherung ist für die vollständige Geltendmachung Ihrer Ansprüche unverzichtbar – und wird bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Die Dokumentation des Unfalls durch den Auto Gutachter in Abgrenzung: Bagatellschaden oder Gutachtenpflicht?
Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn der Reparaturaufwand unter ca. 750 € liegt – beispielsweise bei leichten Kratzern im Lack oder oberflächlichen Dellen. In diesem Fall reicht meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus.
Wann benötigen Sie ein Gutachten?
✅ Sichtbare Schäden an Stoßfänger, Tür, Kotflügel, Motorhaube
✅ Unklare Schuldfrage oder Unfallhergang
✅ Verdacht auf versteckte oder strukturelle Schäden
✅ Leasingfahrzeug oder Finanzierung
✅ Nutzungsausfall, Wertminderung oder Verdienstausfall sollen geltend gemacht werden